§ 18 Abs 8 lit a AlVG (Ausbildungsarbeitslosengeld; tatsächliche Wiederaufnahme der Beschäftigung beim Arbeitgeber; Betriebsstilllegung)
§ 18 Abs 8 lit b AlVG (ebenso; rechtlicher Weiterbestand des dem Karenzurlaub zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses; Betriebsstilllegung in Folge Pensionierung der Dienstgeberin während des Karenzurlaubes)