§ 2 Abs 1 Z 3 GSVG (Pflichtversicherung; Ausnahme - Geschäftsführer einer GmbH, die nach ASVG pflichtversichert sind; Kündigung des Dienstverhältnisses; Geschäftsführereigenschaft - formalisiertes Merkmal)
§ 4 Abs 2 ASVG (Pflichtversicherung; Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt; Beteiligung an einer GmbH mit weniger als 25 %)