§ 1 Abs 6 MeldeG (Wohnsitz; Begründung einer Unterkunft sowie Niederlassung mit der Absicht, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben; Turnusarzt)
§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; Begründung einer Unterkunft sowie Niederlassung mit der Absicht, diese zum Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu machen; rechtsgrundlose Wahl)