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VwGH 23. 5. 2002, 2002/05/0150 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2003/1286ZfV 2003, 591 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 1 Abs 6 MeldeG (Wohnsitz; Begründung einer Unterkunft sowie Niederlassung mit der Absicht, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben)

§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; Begründung einer Unterkunft sowie Niederlassung mit der Absicht, diese zum Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu machen; Ummeldung nach Bescheiderlassung im Reklamationsverfahren)

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