Art 119a Abs 5 B-VG (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich, letztinstanzliche Entscheidung, Vorstellung; Parteistellung der Gemeinde; Parteiengehör für die Gemeinde im Fall der Durchführung von eigenen Sachverhaltsfeststellungen durch die Vorstellungsbehörde)
§ 74 Abs 1 Statut der Stadt Linz (eigener Wirkungsbereich, letztinstanzlicher Bescheid, Vorstellung)