§ 10 Abs 1 AsylG 1997 (Asylerstreckung von Angehörigen, Zuwarten mit Entscheidung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens über den Hauptantrag; Aufhebung der Entscheidung über Hauptantrag durch VwGH, Rechtswidrigkeit der Entscheidungen über Erstreckungsanträge)
§ 42 Abs 3 VwGG (Bescheidaufhebung durch VwGH, Zurücktreten der Rechtssache in die Lage vor Bescheiderlassung)