Art 28 EG (Freiheit des Warenverkehrs; Verbot auch versteckter Diskriminierungen; Gütesiegel für landwirtschaftliche Produkte, Voraussetzungen für die Zulässigkeit; Zusammenhang mit und Abgrenzung zu beihilfenrechtlichen Fragen; parafiskalische Abgabe, Agrarmarketingbeitrag, Verwendung für das Marketing für Produkte, für welche auch ein Gütesiegel besteht; Unbedenklichkeit des Gütesiegelregimes im Lichte der Warenverkehrsfreiheit muss nicht zwingend Unbedenklichkeit im Hinblick auf Beihilfenrecht bedeuten)