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VwGH 25. 4. 2002, 2002/05/0024 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2003/1217ZfV 2003, 560 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 60 Abs 1 lit g Wr BauO (bewilligungspflichtige Vorhaben; Veränderung der Höhenlage eines Grundstücks, soweit sie von Einfluss auf bestehende bauliche Anlagen auf eigenen oder benachbarten Grundflächen oder deren widmungsgemäße Verwendung; Feststellung, dass eine Geländeveränderung keinen derartigen Einfluss hat und daher nach § 60 Abs 1 lit g zulässig sei)

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