§ 60 Wr BauO (bewilligungspflichtige Maßnahmen; Herstellung eines Durchbruches in der Außenwand zur Ermöglichung einer Entlüftung ins Freie)
§ 62 Abs 1 Wr BauO (anzeigepflichtige Maßnahmen; Einbau oder Abänderung von Badezimmern; für die Herstellung der Entlüftung Bewilligung erforderlich)