§ 4 Abs 3 Vlbg CampingplatzG (Bewilligung eines Campingplatzes; Rechte der Nachbarn; keine Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum; kein subjektives Recht auf entsprechende Widmung des Grundstücks)
VwGH 20.12.2001, 2000/06/0069
§ 4 Abs 3 Vlbg CampingplatzG räumt dem Nachbarn einen Rechtsanspruch nur im Rahmen des § 2 Abs 2 ein, wonach Campingplätze so gelegen sein müssen, dass durch ihren Betrieb das Leben, die Gesundheit und das Eigentum der Nachbarn nicht gefährdet und die Nachbarn nicht in unzumutbarem Ausmaß belästigt werden. Der Nachbar hat kein subj Recht darauf, dass die Fläche, auf der ein Campingplatz errichtet wird, im FlWPl iSd § 2 Abs 1 CampingplatzG als Sondergebiet für diesen Zweck ausgewiesen ist. Abw.