§ 23 Abs 1 Nö BauO (Baubewilligung, schriftliche Erteilung)
§ 35 Abs 2 Z 3 Nö BauO (Abbruchauftrag; Bauwerk ohne Baubewilligung, Bauwerk unzulässig oder der Eigentümer den erforderlichen Antrag trotz Aufforderung nicht fristgerecht einbringt; Superädifikat auf Pachtgrund der ÖBB; Auftrag an Eigentümer des Bauwerks; Auftrag zur Beseitigung einer Abweichung vom erwirkten Baukonsens; Bescheide über Kanalgebühr vermögen Baukonsens nicht zu ändern)