§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Entscheidung, Zurückweisung oder Sachentscheidung; keine Sacherledigung aufgrund der Berufung bei ihrer gleichzeitigen Zurückweisung)
VwGH 29.05.2002, 2002/04/0021
Die bel Beh verkannte daher schon deshalb die Rechtslage, weil sie einerseits die Berufung der Bf als unzulässig zurückwies, andererseits aber aufgrund der Berufung eine Sacherledigung (Feststellung der Voraussetzungen der Anwendung des vereinfachten Verf gem § 359b GewO 1994) traf. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.