§ 59 AVG (Bestimmtheitserfordernis; die für Leistungsbescheide entwickelten Grundsätze finden auch auf Duldungsbescheide Anwendung; Umstände des Einzelfalles für Bestimmtheit der Umschreibung der Duldungspflicht ausschlaggebend)
VwGH 23.01.2002, 2001/07/0139 bis 0145