§ 13 Abs 3 AVG (Antrag, Verbesserung; Einschreitung im Namen einer Reihe von Eigentümern; Auftrag zur Präzisierung, für wen der Antrag gestellt; Hinweis im Verbesserungsschriftsatz darauf, dass namentlich genannte Personen Vollmacht erteilt hätten, ohne ausdrückliche Klarstellung, ob der Antrag für diese Personen gestellt werde)