§ 51e Abs 3 Z 1 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung; Möglichkeit des Absehens von einer Berufungsverhandlung, wenn nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet wird; auch wenn der Berufungswerber Sachverhaltsfragen aufwirft, die für die Entscheidung keine Bedeutung haben)
VwGH 21.02.2002, 2001/07/0116, 0117