§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Zurückziehung der VwGH-Beschwerde; Wegfall des rechtlichen Interesses)
VwGH 18.04.2002, 2000/01/0434
§ 33 Abs 1 VwGG ist nicht auf Fälle der formellen Klaglosstellung beschränkt. Ein Einstellungsfall liegt auch dann nicht vor, wenn die bf Partei kein rechtl Interesse mehr an einer SachE des GH hat (zB VwGH 23.02.1996, 95/17/0026).