§ 14 Abs 5 Z 2 AlVG (Anwaltschaft auf Arbeitslosengeld, Anrechnung ausländischer Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten, Regelung durch zwischenstaatliche Abkommen, Familienzusammenführung - Begriff, keine Trennung bedingt durch Lebensplanung)
Art 6 lit a VO (EWG) Nr 1408/71 (Geltungsbereich; Verhältnis zu mitgliedstaatlichen Abkommen über soziale Sicherheit, Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Freizügigkeit)