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VwGH 26. 2. 2002, 2001/11/0049 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2003/1087ZfV 2003, 490 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 28 Z 2 SHG (Stmk) (Ersatz für Aufwendungen der Sozialhilfe; Ersatzpflichtige; Eltern, Kinder oder Ehegatten, soweit sie nach bürgerlichem Recht verpflichtet sind, für den Empfänger der Sozialhilfe Unterhaltsleistungen zu erbringen; keine Parteistellung dieser Personen im Gewährungsverfahren; Zulässigkeit der Berücksichtigung von Einwendungen des Ersatzpflichtigen gegen die Berechtigung der Gewährung im die Ersatzpflicht betreffenden Verfahren; Verpflichtung der Behörde zur Berücksichtigung des Umstandes, dass der Lebensbedarf aus eigenen Mitteln hätte bestritten werden können; Maßgeblichkeit der Lebensverhältnisse der Verpflichteten für die Angemessenheit des zu leistenden Unterhalts; anteilige Aufteilung der Unterhaltspflicht unter mehreren unterhaltspflichtigen Nachkommen gleichen Grades nach ihrer Leistungsfähigkeit [§ 143 Abs 2 ABGB])

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