§ 6 Abs 1 letzter Satz BetriebsflächenschutzG (Stmk) (Erlöschen der Bewilligung, sofern die Aufforstung oder Naturverjüngung nicht innerhalb von drei Jahren erfolgt; keine Verpflichtung zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist)
§ 6 Abs 1 letzter Satz BetriebsflächenschutzG (Stmk) (Erlöschen der Bewilligung, sofern die Aufforstung oder Naturverjüngung nicht innerhalb von drei Jahren erfolgt; keine Verpflichtung zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist)