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VwGH 13. 12. 2001, 2001/07/0070 (LANDWIRTSCHAFT)

JudikaturLANDWIRTSCHAFTZfV 2003/1074ZfV 2003, 485 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 2 Abs 2 lit b Tiroler Feldschutzgesetz (Feldfrevel; begeht insbesondere, wer unbefugt auf bebauten oder zum Anbau vorbereiteten Äckern, auf Wiesen zur Zeit des Graswuchses oder in Gärten geht oder lagert; keine zusätzliche Prüfung notwendig, ob Feldgut geschädigt oder vernichtet wurde)

VwGH 13.12.2001, 2001/07/0070

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