§ 7 FSG (Verkehrszuverlässigkeit; besondere Verwerflichkeit der wiederholten Begehung von Alkoholdelikten - bei der Bemessung der Entziehungszeit besonders zu berücksichtigen)
§ 25 FSG (Dauer der Entziehung; kein Ausspruch, für welche Zeit keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, weil diese Rechtfolge bereits in § 3 Abs 2 normiert ist)