Oö GdO (Bescheid im eigenen Wirkungsbereich, Vorstellung, Entscheidungsbefugnis der Vorstellungsbehörde; Beweiserhebung zur Feststellung der Relevanz eines Verfahrensmangels; Benützung eines Weges unabhängig von privatrechtlichen Titeln)
Oö GdO (Bescheid im eigenen Wirkungsbereich, Vorstellung, Entscheidungsbefugnis der Vorstellungsbehörde; Beweiserhebung zur Feststellung der Relevanz eines Verfahrensmangels; Benützung eines Weges unabhängig von privatrechtlichen Titeln)