§ 6 Z 3 AsylG 1997 (offensichtlich unbegründete Asylanträge, offensichtlich den Tatsachen nicht entsprechendes Bedrohungsvorbringen; Angabe eines falschen Herkunftsstaates, offensichtliche Unglaubwürdigkeit, nachvollziehbare Begründung)
§ 6 Z 3 AsylG 1997 (offensichtlich unbegründete Asylanträge, offensichtlich den Tatsachen nicht entsprechendes Bedrohungsvorbringen; Angabe eines falschen Herkunftsstaates, offensichtliche Unglaubwürdigkeit, nachvollziehbare Begründung)