§ 6 Z 2 AsylG 1997 (offensichtlich unbegründete Asylanträge, keine Rückführbarkeit auf FlKonv; Ausgehen von Angaben des Asylwerbers, keine Glaubwürdigkeitsbeurteilung; keine Prüfung staatlichen Schutzes bzw innerstaatlicher Fluchtalternative im Verfahren nach § 6; Bedrohung durch Mitglieder der Ogboni-Sekte wegen Verweigerung des Beitritts, Nigeria)
VwGH 16.05.2002, 99/20/0562