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VwGH 17. 10. 2001, 99/12/0147 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2003/1004ZfV 2003, 462 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 61 Abs 1 Z 1 GehG (Lehrer, Vergütung für Mehrdienstleistungen, dauernde Unterrichtserteilung, Begriff, hier tageweise Vertretung des Direktors)

§ 61 Abs 5 GehG (ebenso, Vertretung eines verhinderten Lehrers)

§ 9 Abs 3 BLVG (Nebenleistungen, sonstige, Einrechnung in die Lehrverpflichtung)

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