§ 35 Abs 1 VfGG (Verfahren, sinngemäße Anwendung der ZPO)
§ 88 VfGG (Kosten, Zuspruch nur 1 Pauschalkostenersatzes bei mehreren im Wesentlichen identen Beschwerden gegen verschiedene Bescheide, gemeinsame Beschwerde wäre möglich gewesen)
§ 35 Abs 1 VfGG (Verfahren, sinngemäße Anwendung der ZPO)
§ 88 VfGG (Kosten, Zuspruch nur 1 Pauschalkostenersatzes bei mehreren im Wesentlichen identen Beschwerden gegen verschiedene Bescheide, gemeinsame Beschwerde wäre möglich gewesen)