Civil rights, keine, Ansprüche und Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, daher keine entsprechenden Verfahrensgarantien für Verfahren betreffend Änderung dieser Ansprüche und Verpflichtungen durch Versetzung oder Verwendungsänderung.
VfGH, 25.09.2001, B 2261/00