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VfGH 24. 9. 2002, B 2261/00 (MENSCHENRECHTSKONVENTION, ART 6)

JudikaturMENSCHENRECHTSKONVENTION, ART 6ZfV 2003/879ZfV 2003, 378 Heft 3 v. 7.7.2003

Civil rights, keine, Ansprüche und Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, daher keine entsprechenden Verfahrensgarantien für Verfahren betreffend Änderung dieser Ansprüche und Verpflichtungen durch Versetzung oder Verwendungsänderung.

VfGH, 25.09.2001, B 2261/00

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