keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 02.10.2002, B 1653/99
Keine Verletzung des verfgesgew Rechts auf Eigentum durch § 58 Abs 2 BO für Wien, nach dem ein Anspruch auf Rückgängigmachung einer Abtretung ausgeschlossen ist, wenn der Abtretungszweck zu irgendeinem Zeitpunkt verwirklicht und erst mehr als 30 Jahre nach seiner Verwirklichung aufgegeben wurde.