§ 118 Abs 9 letzter Satz Nö Bauordnung 1976 (Einschränkung der subjektiv-öffentlichen Rechte des Nachbarn im Bauverfahren - vom Verfassungsgerichtshof in früherem Erkenntnis aufgehoben; auch Nachbar einer gewerblichen Betriebsanlage - volles Mitspracherecht im Bauverfahren; keine Präklusion, da die Möglichkeit, Einwendungen in erweitertem Umfang zu erheben, erst durch das Erkenntnis des VfGH geschaffen wurde)
VfGH 02.10.2002, B 1589/99