§ 1 Abs 4 Wr BauO (Änderung von Flächenwidmungsplänen, Bebauungsplänen, Voraussetzungen; aus wichtigen Rücksichten; unabhängig von diesen Voraussetzungen Korrektur einer rechtswidrigen Widmung; Widmung einer Fläche für Müllverbrennungsanlage als Bauplatz für öffentliche Zwecke; Widmung deckt nicht Errichtung einer Verbrennungsanlage, Korrektur zulässig)
VfGH 15.06.2002, B 1097/99