Art 43 Abs 1 Wr Übk über konsularische Beziehungen (Immunität von Konsuln im Empfangsstaat hinsichtlich der in Wahrnehmung ihrer Aufgaben gesetzten Handlungen)
Art 54 Wr Übk über konsularische Beziehungen (Verpflichtungen dritter Staaten; Durchreise eines Konsuln; Übertretung der StVO)