§ 13 Abs 3 AVG idF BGBl I 1998/158 (Mängel schriftlicher Anbringen, Verbesserungsauftrag, Zurückweisung nach ungenütztem Verstreichen der gleichzeitig gesetzten Frist; Auftrag zur Nachreichung zur Beurteilung erforderlicher Unterlagen; wenn Unterlagen nicht zur positiven Erledigung geeignet, Zurückweisung des Antrags)
VwGH 27.02.2002, 2001/05/0294