§ 63 Abs 3 AVG (Berufung, begründeter Berufungsantrag; formalistische Auslegung, keine; Berufungserhebung, erkennbares Ziel nicht schuldig erkannt und bestraft zu werden)
VwGH 22.02.2002, 2001/02/0130
Das Fehlen eines ausdrückl formulierten BerufungsA schadet bei einer Berufung gegen ein erstbeh StrafErk schon deshalb nicht, weil schon die Erhebung der Berufung an sich - soweit dies durch die Berufungsausführungen nicht modifiziert wird - das Ziel des Berufungswerbers erkennen lässt, nicht der ihm im erstbeh StrafErk zur Last gelegten Übertretung schuldig erkannt und hiefür bestraft zu werden (vgl VwGH 29.09.1993, 93/02/0129).