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VwGH 28. 2. 2001, 2000/03/0376 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2003/785ZfV 2003, 356 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 5 Abs 2 StVO (Verweigerung der Atemluftprobe, kein Zustandekommen eines brauchbaren Ergebnisses)

VwGH 28.02.2001, 2000/03/0376

1. Nach VwGH 30.04.1992, 92/02/0149, ist einem geschulten Organ der Straßenaufsicht die einwandfreie Beurteilung der Frage, wieso bei der Alkomatuntersuchung kein brauchbares Ergebnis zu Stande gekommen ist, zuzumuten.

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