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VwGH 15. 11. 2000, 98/03/0114 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2003/754ZfV 2003, 344 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 5 Abs 1 Stmk SozialhilfeG (Hilfegewährung nur soweit, als Einkommen und Vermögen des Hilfeempfängers nicht ausreichen)

§ 13 Stmk SozialhilfeG (Unterbringung in Anstalten oder Heimen)

§ 39 Abs 1 Stmk SozialhilfeG idF LGBl 1996/53 (Verpflichtung des Hilfeempfängers, dem Sozialhilfeträger den Aufwand zu ersetzen; keine „rückwirkende“ Beitragsvorschreibung, Maßgeblichkeit der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Hilfeempfängers beim Rückersatz)

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