§ 17 Abs 1 MeldeG (Reklamationsverfahren; Entscheidung, ob ein in Gemeinde Gemeldeter dort weiterhin seinen Hauptwohnsitz hat)
§ 17 Abs 2 Z 2 MeldeG (ebenso; Einleitung über Antrag des Bürgermeisters, in der der Betroffene mit Hauptwohnsitz gemeldet, oder jener Gemeinde, in der er zwar nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet, aber einen Mittelpunkt der Lebensbeziehungen hat; Beschäftigung in Wien, eheähnliche Gemeinschaft; kein Wochenpendler)