§ 17 Abs 1 MeldeG (Reklamationsverfahren; Entscheidung, ob ein in Gemeinde Gemeldeter dort weiterhin seinen Hauptwohnsitz hat)
§ 17 Abs 2 Z 2 MeldeG (ebenso; Einleitung über Antrag des Bürgermeisters der Gemeinde, in der der Betroffene mit Hauptwohnsitz gemeldet, oder jener Gemeinde, in der er zwar nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet, aber einen Mittelpunkt der Lebensbeziehungen hat)