§ 28 Abs 3 Arbeitszeitgesetz idF 1994/446 (Angabe des entsprechenden Gebotes oder Verbotes der Verordnung (EWG) Nr 3820/85 als Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift - abweichend von § 44a Z 2 VStG ; internationaler Straßenverkehr; Begriff; Überschreiten zumindest einer Grenze notwendig)