§ 1 Abs 1 Arbeitszeitgesetz (Geltungsbereich; Beschäftigung von Arbeitnehmern; keine Definition des Begriffes Arbeitnehmer; Heranziehung der Bestimmungen der §§ 1151 ABGB über den Dienstvertrag)
§ 1 Abs 1 Arbeitszeitgesetz (Geltungsbereich; Beschäftigung von Arbeitnehmern; keine Definition des Begriffes Arbeitnehmer; Heranziehung der Bestimmungen der §§ 1151 ABGB über den Dienstvertrag)