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VwGH 15. 11. 2001, 2000/07/0087 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2003/631ZfV 2003, 300 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 2 Abs 1 AWG (Abfallbegriff; bewegliche Sachen, deren sich der Eigentümer oder Inhaber entledigen will oder entledigt hat (Z 1), oder deren Erfassung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse ( § 1 Abs 3 ) geboten ist (Z 2))

§ 35 Abs 2 AWG (Notifizierungspflicht an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowohl beim Export als auch beim Import)

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