Art 18 Abs 1 B-VG (Legalitätsprinzip; Determinierung der Besetzung einer Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag; Vorschlagsrecht von Gerichtshofpräsidenten; hinreichende materielle Kriterien)
Art 18 Abs 1 B-VG (Legalitätsprinzip; Determinierung der Besetzung einer Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag; Vorschlagsrecht von Gerichtshofpräsidenten; hinreichende materielle Kriterien)