Art 139 Abs 1 B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Flächenwidmungsplan, mangelnde Darlegung der Betroffenheit, zumutbarer Weg zur Rechtsdurchsetzung im Bauverfahren)
VfGH 24.09.2002, V 51/02
Der ggstl A erweist sich schon mangels Darlegung der Betroffenheit des Einschreiters durch den mit ihm bekämpften gesamten FlWPl als unzulässig: Der ASt tut nicht dar, dass er in seinen Rechten durch den, den gesamten FlWPl umfassenden Beschl des GdeRates nachteilig betroffen ist.