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VfGH 25. 9. 2002, B 110/02, B 112/02, B 113/02 (RUNDFUNKRECHT)

JudikaturRUNDFUNKRECHTZfV 2003/588ZfV 2003, 253 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 6 Abs 1 PrivatradioG (mehrere Antragsteller; Auswahlgrundsätze; Vorrang für Antragsteller, bei dem die Zielsetzungen des Gesetzes am besten gewährleistet erscheinen, insbesondere Gewähr für größere Meinungsvielfalt, eigenständiges, auf die Interessen im Verbreiterungsgebiet Bedacht nehmendes Programmangebot; ausreichende gesetzliche Determinierung; Verpflichtung zu detaillierter Begründung der Auswahlentscheidung)

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