keine Verletzung, Gesetz und Bescheid
VfGH 11.06.2002, B 383/01
Sachlichkeit der Sonderregelung für Beamte mit mehr als 300 Nebengebührenbezugsmonaten gem § 5 Abs 2 RVZG 1995; denkmögl Heranziehung der ersten 300 Nebengebührenbezugsmonate zur Berechnung der Höhe der Ruhegenusszulage (s Dienstrecht).