§ 22 Abs 1 und 3 GewO 1994 (Verordnungsermächtigung; Festlegung der Belege über entsprechende fachliche Tätigkeit als Nachweis der Befähigung für das Baumeistergewerbe; fachliche Tätigkeit in einem dem Gewerbe nahe stehenden Berufszweig)
§ 202 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung Baumeistergewerbe; Hochbauten- und Tiefbautenplanung)