Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfung; Prüfung eines Gesetzes am Maßstab des Gemeinschaftsrechts nur im Hinblick auf das Vorliegen eines offenkundigen Verstoßes gegen Gemeinschaftsrechts; Nichtanwendung einer Vorschrift über Bewilligungspflicht einer Bienenzucht nur mit einer Reihe von Überlegungen zu beurteilen, keine Denkunmöglichkeit der Gesetzesanwendung)