§ 25 Abs 1 Sbg ROG 1992 (Bauland, Umwidmung, Entschädigung, Voraussetzungen; hinreichende Wahrung der Vermögensinteressen eines Eigentümers)
§ 25 Abs 1 Sbg ROG 1992 (Bauland, Umwidmung, Entschädigung, Voraussetzungen; hinreichende Wahrung der Vermögensinteressen eines Eigentümers)