§ 61 Abs 4 AVG (Bescheid, Rechtsmittelbelehrung; keine oder unrichtige Angabe über die Behörde, bei der das Rechtsmittel einzubringen; richtige Einbringung, wenn bei der bescheiderlassenden Behörde oder bei der angegebenen Behörde eingebracht; Hinweis auf Vorstellung an die Landesregierung)
VwGH 18.10.2001, 2000/06/0009