§ 38 AVG (Vorfragen; Beurteilung durch die Behörde oder Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Vorfrage, wenn bereits Verfahren diesbezüglich anhängig; Aussetzung eines Verfahrens zur Widmung eines Grundstücks als Bauplatz; Frage der Zufahrt zum Bauplatz, Rechtsstreit hinsichtlich der Grundstücksgrenze des Zufahrtsweges; ausschlaggebend die faktische Möglichkeit der Zufahrt, Grundstücksgrenze keine Vorfrage für das Widmungsverfahren)