§ 13 Abs 3 AVG (Mängel schriftlicher Eingaben, Auftrag zur Verbesserung an den Einschreiter; „Einschreiter“, Begriff, Eingabe bis zum Nachweis der Bevollmächtigung nicht dem Machtgeber, sondern dem vorgeblichen Vertreter zuzurechnen)
VwGH 13.12.2000, 2000/03/0336